Lyra Schweiz GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB / Kaufvertrag
1. DEFINITIONEN
“Arbeitnehmende”:
Alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit Ihrem Unternehmen stehen, resp. deren Arbeitsvertrag nicht länger als 3 Monate beendet ist.
“Unmittelbare Familienangehörige”:
Unmittelbare Familienangehörige sind Personen, die mit dem Arbeitnehmer im selben Haushalt leben (z.B. Ehegatten, Partner:in, Geschwister, Eltern etc.).
“Dienstleistungen”:
Dienstleistungen sind alle von Lyra Schweiz GmbH für den Kunden erbrachten Dienstleistungen.
2. VON LYRA ZU ERBRINGENDE DIENSTLEISTUNGEN
Lyra verpflichtet sich, für den Kunden folgende Dienstleistungen zu erbringen:
2.1. Beratungsdienstleistungen für Arbeitnehmende und deren Angehörige im selben Haushalt:
2.1.1. Telefondienstleistungen
2.1.2. Persönliche Beratungssitzungen (Face-to-Face Counseling)
2.1.3. Einführung
2.1.4. Management Feedback
2.1.1. Telefondienstleistungen
Das Employee Assistance Program EAP von Lyra steht allen Arbeitnehmenden und deren Familienangehörigen, die im gleichen Haushalt leben, zur Verfügung. Es bietet direkten, unlimitierten und vertraulichen Zugang zu unentgeltlicher telefonischer Beratung zu emotionalen Themen, rund um die Uhr, sowie zu lebenspraktischen und rechtlichen Fragestellungen, welche während der Bürozeiten recherchiert und beantwortet werden. Die Anrufe werden von professionellen und erfahrenen Berater:innen entgegengenommen, die die Bedürfnisse der Anrufenden sorgfältig abklären, um ihnen die nötige Unterstützung zukommen zu lassen.
Das Support Center von Lyra ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Anrufe werden in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache auf den entsprechenden 0800-er Nummern (Gratisnummern*) entgegengenommen.
Beratungsgespräche zu psychischen Themen können direkt mit den Psycholog:innen geführt werden, die den Anruf entgegennehmen. Anfragen für lebenspraktische und rechtliche Fragestellungen werden an unsere qualifizierten Jurist:innen weitergeleitet. Oftmals ergeben sich Beratungsgespräche aus einer simplen Anfrage nach Informationen.
*Achtung: Einige Mobilfunk-Anbieter erheben eine Netz-Nutzungsgebühr bei 0800-er Nummern. Bei einigen Mobilfunk-Anbietern ist es möglich, dass je nach Abonnements-Vertrag keine 0800-er Nummern gewählt werden können. Lyra kann keinen Einfluss auf diese Provider, resp. deren Abonnements-Verträge nehmen. Lyra kann in diesen Fällen rund um die Uhr über die internationale Rufnummer erreicht werden. Um die Kosten für die anrufende Person möglichst gering zu halten, ruft Lyra gerne zurück.
Telefonische Beratung für emotionale/psychische Anliegen
- Wenn ein persönliches Beratungsgespräch gewünscht wird, kann dieses direkt mit den Psycholog:innen geführt werden, die den Anruf entgegennehmen. So entsteht für die Ratsuchenden keine Verzögerung. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass Mitarbeitende, die sich gerade in einer Krise befinden oder Mut benötigten, um anzurufen, nicht weiter verbunden werden müssen, bevor sich eine Fachperson dem Anliegen annimmt.
- Sämtliche Anrufe werden von Psycholog:innen mit Universitätsabschluss und Lebenserfahrung entgegengenommen. Diese haben zusätzlich vertiefte Kenntnisse in den verschiedensten Themenbereichen, wie z. B. Trauerbewältigung, Schuldenfragen, Ängste, Stress, Leistungsprobleme, Belästigung, Burnout, Mobbing, Familien- und Beziehungskonflikte, Scheidung oder mangelndes Selbstvertrauen/Selbstwertgefühl. Sie helfen den Mitarbeitenden, ihre Anliegen zu analysieren und konkrete Lösungen zu entwickeln.
- Es existieren professionelle und bewährte Vorgangsprotokolle, um die Überwachung und aktive Betreuung von Risikosituationen zu gewährleisten. Je nach Ausgangslage und Ernst des Falles werden entsprechende Bereitschaftssysteme und Massnahmen eingeleitet.
- Die Telefonberater:innen können Ratsuchenden auch persönliche Beratungssitzungen bei staatlich anerkannten Psychotherapeut:innen anbieten, falls dies angezeigt ist.
Lebenspraktische und rechtliche Anliegen / LifeManagement
- Die Fachberater:innen von Lyra sind Jurist:innen und Rechtsanwält:innen, die zudem in der Informationsbeschaffung versiert sind.
- Gemäss der Erfahrung von Lyra sind fachkundige und nützliche Informationen für die Mitarbeitenden, die sich mit vielfältigen arbeitsbezogenen und persönlichen Fragen auseinandersetzen müssen, von unschätzbarem Wert. Finanzielle Probleme, rechtliche Fragen, Konsumententhemen, Sorgen wie Umzug, Wohnungssuche, Restrukturierung, oder persönliche Ereignisse wie Todesfall oder Verlust der Arbeitsstelle werden unweigerlich in die Arbeitswelt mitgenommen und beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit und Produktivität.
- Diese Fachberater:innen von Lyra sind zudem psychologisch geschult. Sie sind aufmerksame, einfühlsame und unvoreingenommene Zuhörer:innen. Sie wissen, dass sich hinter einer sachlichen Anfrage oft ein emotionales Bedürfnis verbirgt, das die ratsuchende Person ansprechen möchte. Das freie Besprechen und Ausdrücken von Gefühlen wie Frustration, Wut, Erregung, Schmerz oder Verlust erlaubt es der betroffenen Person, innerlich ruhiger zu werden und konstruktiv nach Lösungen zu suchen.
- Lyra verfügt über Datenbanken, Broschüren und Nachschlagewerke und kann auf Fachspezialist:innen in den Bereichen Recht, Finanzen, Versicherungen und medizinische Belange zurückgreifen.
- Informationen sind u.a. zu folgenden Themen erhältlich:
Recht | Wohnen | Versicherungen |
Testament/Erbschaft | Finanzen | Familienfragen |
Steuern | Schulden | Erziehung |
Sozialleistungen | Persönliche Anliegen | Konsumentenrechte |
Unterstützung für Führungskräfte / HR / Personalverband (Managerial Consultancy)
Die Externe Mitarbeiterberatung EAP dient Vorgesetzten und Personalverantwortlichen auch als Sparringspartner bei komplizierten Führungssituationen, Organisationsveränderungen, Konflikten oder bei der Handhabung schwieriger Ereignisse wie sexueller Belästigung, Mobbing, Gewalt, schweren Unfällen, Krisen, Desaster.
Obwohl sich Mitarbeitende in der Regel aus eigener Initiative an Lyra wenden, ist es möglich, dass Vorgesetzte, HR-Manager:innen oder Teamleiter:innen Mitarbeitende an Lyra überweisen – als eine wirksame und wohlwollende Massnahme zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der betroffenen Person.
Es gibt drei verschiedene Arten der Überweisung:
(i) Die eigene Überweisung – am meisten verbreitet.
(ii) Informelle Überweisung durch Vorgesetzte oder HR – diese ermutigen Mitarbeitende dazu, das EAP von Lyra zu benützen, die Leistung der betroffenen Person ist jedoch nicht in Frage gestellt.
(iii) Formelle Überweisung – Vorgesetzte empfehlen das EAP von Lyra in Fällen, in denen die Leistung betroffen ist.
Die Entscheidung für die Kontaktnahme mit Lyra bleibt jedoch letztendlich bei den Mitarbeitenden. Sie ist immer freiwillig. Bei einer formellen Überweisung, wo die Leistung das Problem ist, erhält die überweisende Partei als Feedback nur die Information, ob die betroffene Person Lyra kontaktiert hat oder nicht.
2.1.2. Persönliche Beratungssitzungen (Face-to-face Counseling)
Bei komplexeren emotionalen Problemen haben die Anrufenden die Möglichkeit, persönliche Beratungssitzungen in Form einer Abklärung, Lösungsfindung, Krisenberatung bzw. Kurzzeit-Therapie (bis maximal 8 Sitzungen) in Anspruch zu nehmen. Diese finden bei staatlich anerkannten Psychotherapeut:innen in der Nähe des Arbeitsortes statt. Diese Sitzungen können auf Wunsch auch über das Telefon oder per Video durchgeführt werden.
Qualifikationen der Berater:innen im Netzwerk von Lyra
- Lyra verfügt in der Schweiz über ein eigenes, mehrsprachiges Netzwerk von Berater:innen. Die Kriterien für die Auswahl der Berater:innen sind anspruchsvoll. Lyra arbeitet ausschliesslich mit approbierten Psycholog:innen zusammen, die eine theoretisch und praktisch aufgebaute psychotherapeutische Zusatzschulung nach den internationalen PSL Richtlinien, Mitgliedschaft eines in der Schweiz anerkannten Berufsverbandes für Psychologie/Psychotherapie sowie mehrjährige berufliche Erfahrung besitzen.
- Die Berater:innen von Lyra verfügen über Erfahrung in verschiedenen Disziplinen und können bei Fragestellungen in Bereichen wie Beziehungen, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Trauer, Schulden oder Trauma Hilfe leisten.
- Alle Berater:innen müssen ihre eigene Supervision gemäss den Bestimmungen der Berufsverbände selbst organisieren und Risikoversicherungen abschliessen. Sie arbeiten in eigenen Praxisräumen, welche vor der Aufnahme in das Netzwerk durch Lyra besichtigt werden.
- Lyra nimmt bei der Zuteilung der Beratenden so weit wie möglich Rücksicht auf Präferenzen des Mitarbeitenden, z. B. hinsichtlich Alter, Geschlecht, kulturellem Hintergrund, Erfahrung und guter Erreichbarkeit.
- Es entspricht den Richtlinien von Lyra, dass diese Beratenden in der Nähe jedes Unternehmensstandorts zur Verfügung stehen. Deshalb investiert Lyra eine beträchtliche Menge an Zeit und Aufwand in den Ausbau und die Betreuung dieses professionellen Netzwerks an Berater:innen.
2.1.3. Einführung
Gemäss der Erfahrung von Lyra gehören die Einführung und die Kommunikation an die Mitarbeitenden zu den wichtigsten Elementen der Externen Mitarbeiterberatung EAP. Sie bestimmt den Grad der Annahme und Begeisterung über die Dienstleistung seitens der Mitarbeitenden. Lyra setzt alles daran, damit die Einführung für das Unternehmen erfolgreich verläuft.
Lyra empfiehlt aufgrund jahrelanger Erfahrung, die Einführung durch folgende Massnahmen vorzunehmen:
- Versenden eines Informationsbriefes / E-Mails an die Mitarbeitenden (Mustervorlage kann von Lyra zur Verfügung gestellt werden).
- Einführungspräsentation durch Lyra vor Ort oder per Webinar für die Mitarbeitenden (die Dauer einer Präsentation inkl. der allfälligen Beantwortung von Fragen beträgt in der Regel 30 Minuten.
- Aufhängen von Lyra EAP Postern in Pausenräumen, Garderoben oder an Anschlagstafeln – die Poster mit wechselnden Motiven werden 5x pro Jahr an die EAP-Verantwortlichen innerhalb Ihres Unternehmens verschickt.
- Aufschalten des EAP-Erklärvideos auf der Intranet-Seite – der Film ist in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache verfügbar und wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Lyra erlaubt sich, die kundenseitige Kontaktperson in den Verteiler des Manager-Newsletters aufzunehmen. Wir empfehlen, dass der Manager-Newsletter dann von der Kontaktperson intern an die Führungskräfte weitergeleitet wird, damit diese sich selbständig registrieren können.
2.1.4. Benutzungsstatistik und Reports
Lyra stellt Ihrem Unternehmen folgende Informationen im Excel-Format zur Verfügung:
- die Anzahl Mitarbeitende und Familienmitglieder, die Lyra kontaktiert haben
- die Art der genutzten Dienstleistung
- die Themen der Anfragen, unterteilt in private und arbeitsbezogene Themen
Die Daten erlauben ein Benchmarking zum Vergleich mit Lyra Standards und anderen ähnlichen Unternehmen. Dadurch kann Ihr Unternehmen erkennen, wo Handlungsbedarf besteht, um Arbeitsbedingungen, Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu verbessern.
3. VERPFLICHTUNGEN VON LYRA
Lyra erbringt ihre Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen als Beauftragte des Kunden und wendet dabei die gehörige Sorgfalt an. Sie wahrt dabei die berechtigten Interessen des Kunden in guten Treuen.
4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
4.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Leistung der Vergütung gemäss Ziffer 5 nachstehend.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich überdies, Lyra alle für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
5. VERGÜTUNG
Für die von Lyra zu erbringenden Beratungsdienstleistungen für die Arbeitnehmenden und deren Familienangehörige gemäss Ziffer 2.1. bezahlt Ihr Unternehmen einen jährlichen Betrag, der abhängig von der Anzahl Mitarbeitenden und dem gewählten Produkt ist (EAP Pure All oder EAP Pure Budget).
Anzahl Mitarbeitende | 1-49 MA (Kosten pro Mitarbeiter/Jahr in CHF, zuzüglich MwSt) | 50 – 99 MA (Kosten pro Mitarbeiter/Jahr in CHF, zuzüglich MwSt) | 100 – 249 MA (Kosten pro Mitarbeiter/Jahr in CHF, zuzüglich MwSt) | 250 – 499 MA (Kosten pro Mitarbeiter/Jahr in CHF, zuzüglich MwSt) |
---|---|---|---|---|
EAP Pure All (inkl. Beratung für lebenspraktische und rechtliche Anliegen) | CHF 117 | CHF 107 | CHF 76 | CHF 68 |
EAP Pure Budget (ohne Beratung für lebenspraktische und rechtliche Anliegen) | CHF 85 | CHF 75 | CHF 43 | CHF 33 |
Mitarbeitereinführung per Webinar | CHF 350 | CHF 350 | CHF 350 | CHF 350 |
---|---|---|---|---|
Mitarbeitereinführung vor Ort (Preis für ½ Tag, plus Reisespesen) | CHF 750 | CHF 750 | CHF 750 | CHF 750 |
Gedruckte 4-farbige Flyer (Preis pro Flyer) | CHF 3 | CHF 3 | CHF 3 | CHF 3 |
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Die Bezahlung der Beratungsdienstleistungen gemäss Ziffer 2.1. durch Ihr Unternehmen erfolgt direkt im Online Shop mittels Paypal oder bei «Vorkasse» innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Vertragsbeginn ist der 1. Tag des auf den Zahlungseingang folgenden Monats.
6.2. Wenn Rechnungen zwingend in Tools wie Ariba, Coupa, Tradeshift etc. gestellt werden müssen, werden die daraus entstehenden Kosten (Nutzungsgebühr) und der Aufwand separat und zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.3. Eine allfällige Veränderung der Anzahl Mitarbeitenden teilt Ihr Unternehmen Lyra einen Monat vor Ablauf der jährlichen Rechnungsstellung mit.
7. GEHEIMHALTUNG
7.1. Lyra erbringt ihre Dienstleistungen unter dem Vorbehalt, alle Kontakte der Arbeitnehmenden und Familienangehörigen mit Lyra absolut vertraulich und in Einklang mit der Berufsethik und den Standesregeln zu behandeln. Informationen, welche eine bestimmte Person identifizieren können, werden nur mit dem vorgängigen ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis der Person oder bei einer akuten Gefahrensituation für den Kunden resp. ihrer Belegschaft an den Kunden oder andere Drittpersonen weitergeleitet. Bei Bestehen einer akuten Gefahrensituation verpflichtet sich Lyra, nur die absolut notwendigen Informationen weiterzugeben. Der Entscheid, ob eine absolut notwendige Information weitergegeben wird, wird von Lyra auf Empfehlung eines “Senior Clinician” nach klaren klinischen Verfahrensregeln, welche der betroffenen Person im Voraus mitgeteilt werden, getroffen.
7.2. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig sowohl während, als auch nach Beendigung des Vertrages zur Geheimhaltung sämtlicher Geschäftsgeheimnisse, vertraulicher Informationen und Daten, die sie während der Dauer des Vertrages wahrgenommen haben.
8. VERSICHERUNG
8.1. Lyra verpflichtet sich auf eigene Kosten zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung in der Höhe von CHF 10’000’000.- zur Deckung allfälliger Schäden, welche Lyra in Ausübung ihrer Verpflichtungen unter diesem Vertrag dem Kunden zufügen könnte.
9. HAFTUNG
9.1. Lyra haftet für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Dienstleistungen. Lyra lehnt jedoch jegliche Garantie für den Erfolg einer Dienstleistung in Bezug auf Arbeitnehmerfluktuation, Krankheit und Absenzen, Produktivität und andere organisatorische Belange ausdrücklich ab.
9.2. Lyra haftet für Schäden, die dem Kunden in Erbringung der Dienstleistungen entstehen. Indirekte Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen.
10. IMMATERIALGÜTERRECHTE
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Kenntnisnahme und Einhaltung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (BDSG), resp. per 25. Mai 2018 dem DSGVO. Details zu technischen und organisatorischen Massnahmen bezüglich des Datenschutzes sind in den Anhängen 1 und 2 aufgelistet.
11. DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT
10.1. Urheber- und andere Immaterialgüterrechte sowie alles Know-how im Zusammenhang mit dem Design oder Material von Lyra steht im Eigentum von Lyra.
10.2. Der Kunde ist ausschliesslich zur internen Benutzung der Marke “Lyra” oder anderen Materials von Lyra befugt. Der Kunde verpflichtet sich, das Markenrecht von Lyra zu wahren und bei der öffentlichen Benutzung der Marke “Lyra” vorgängig die schriftliche Zustimmung von Lyra einzuholen. Die Verwendung der Marke oder auch nur des Namens des Kunden als Referenz oder zu anderen Marketing Zwecken ist Lyra nur erlaubt, falls die Verwendung vorgängig vom Kunden genehmigt wurde.
Diese Verpflichtung besteht sowohl während der vertraglichen Vereinbarung, als auch nach Vertragsbeendigung.
12. HÖHERE GEWALT
12.1. Alle Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung jede der Parteien von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
12.2. Die betroffene Partei teilt der anderen Partei unverzüglich mit, dass sie aufgrund eines Falles von höherer Gewalt an der Erbringung ihrer Leistungen verhindert ist und den ungefähren Zeitpunkt, wann die Leistungserbringung wieder möglich ist.
12.3. Dauert ein Fall von höherer Gewalt mehr als 30 Tage an, ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu kündigen.
13. BEGINN UND BEENDIGUNG DES VERTRAGES
13.1. Der Vertrag tritt am 1. Tag des auf den Zahlungseingang folgenden Monats in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, die Rechnungsstellung erfolgt jährlich. Der Vertrag kann jeweils auf das Ende eines Vertragsjahres unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht weitergeführt, verpflichtet sich der Kunde, seine Mitarbeitenden über das Ende der Dienstleistung zu informieren und sie anzuhalten, keine weiteren Anrufe zu tätigen.
Sollten sich dennoch Mitarbeitende/Familienmitglieder melden, werden deren Support-Anfragen von Lyra abgewiesen. Lyra führt nach Vertragsende keine Beratungen mehr durch. Im Falle wiederholter Anrufe nach Vertragsende durch Mitarbeitende oder deren Familienmitglieder behält sich Lyra das Recht vor, ihre Aufwendungen (Zeit, Telefongebühren) in Rechnung zu stellen.
13.2. Jede Partei ist zur unverzüglichen schriftlichen Vertragsbeendigung berechtigt, falls:
- sich eine Partei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung schuldig macht und der vertragswidrige Zustand nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung der anderen Partei zur Behebung des vertragswidrigen Zustandes behoben wird.
- der Konkurs über eine Partei eröffnet wird oder diese Partei liquidiert wird.
- die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses objektiv unzumutbar geworden ist.
13.3. Im Falle der Beendigung des Vertrages führt Lyra alle vor Ablauf des Vertrages begonnen Beratungen, inkl. der benötigten Anzahl persönlicher Beratungssitzungen mit den betroffenen Mitarbeitenden zu Ende.
14. SALVATORISCHE BESTIMMUNG
Falls Teile des vorliegenden Vertrages unwirksam sein sollten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem erkennbaren Willen der Vertragsparteien entspricht.
15. ÄNDERUNGEN
Dieser Vertrag enthält alle Abreden zwischen den Parteien. Allfällige frühere mündliche oder schriftliche Abreden zwischen den Parteien sind hiermit aufgehoben. Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
16. ADRESSÄNDERUNGEN
Jede Partei macht der anderen Partei bei einer Adressänderung oder Änderung der Telefonnummer unverzüglich, jedoch auf jeden Fall innerhalb von 48 Stunden schriftlich Mitteilung.
17. GÜLTIGKEIT NACH VERTRAGSENDE
Ziffern 7, 10 und 11 haben nach Vertragsende weiterhin Gültigkeit.
18. VERZICHT ZUR GELTENDMACHUNG EINES RECHTS
Der Verzicht einer Partei zur Geltendmachung eines Rechts unter diesem Vertrag beinhaltet nicht den Verzicht zur Geltendmachung jeglicher Rechte unter diesem Vertrag.
19. ABTRETUNG
Rechte aus diesem Vertrag können nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei an einen Dritten abgetreten werden. Lyra ist jedoch ausdrücklich dazu berechtigt, bei der Erfüllung der vertraglichen Dienstleistungen Subauftragnehmer beizuziehen. Für die Handlungen derselben haftet Lyra wie für die eigenen.
20. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Der Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.